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   BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 72/88   

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https://dejure.org/1989,3515
BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 72/88 (https://dejure.org/1989,3515)
BayObLG, Entscheidung vom 09.08.1989 - BReg. 2 Z 72/88 (https://dejure.org/1989,3515)
BayObLG, Entscheidung vom 09. August 1989 - BReg. 2 Z 72/88 (https://dejure.org/1989,3515)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1018, 1090

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Klarheit und Eindeutigkeit von Eintragungen im Grundbuch; Inhaltliche Bestimmheit von Grundbucheintragungen; Unterscheidung zwischen Nutzung zu Wohnzwecken im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebs und sonstiger Nutzung zu Wohnzwecken bei beschränkt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1990, 506
  • Rpfleger 1990, 14
  • BayObLGZ 1989 Nr. 58
  • BayObLGZ 1989, 347
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 30.03.1989 - BReg. 2 Z 75/88

    Zulässiger Inhalt von Austragshausdienstbarkeiten

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 72/88
    Dies bedeutet zwar nicht, daß sich das Grundstück selbst in seinem sachlichen Bestand ändern müßte; erforderlich ist aber, daß die Vornahme der hiernach verbotenen Handlung eine andere Benutzung darstellen würde als dies bei den weiterhin zulässigen Handlungen der Fall wäre (vgl. zum Ganzen BayObLGZ 1989, 89193 [= MittBayNot 1989, 212 ] m. w. N.).

    Der Senat sieht darin den entscheidenden Unterschied zu der Ausgestaltung der Dienstbarkeiten, die Gegenstand des Beschlusses vom 30.3.1989 waren; dort war den Berechtigten der Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeit und beschränkte persönliche Dienstbarkeit) dem Grundsatz nach ein generelles, nicht an persönliche Unterscheidungsmerkmale gebundendes Besetzungsrecht eingeräumt ( BayObLGZ 1989, 89 /94; ebenso schon der Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit in BayObLGZ 1982, 184 ff.).

    b) für Austragshausdienstbarkeiten mit der im Beschluß vom 30.3.1989 ( BayObLGZ 1989, 89 = MittBayNot 1989, 212 = …

  • BayObLG, 23.11.1989 - BReg. 2 Z 55/89

    Zur Ausgestaltung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 72/88
    Das BayObLG hält zwar eine Gesamtbelastung mehrerer Grundstücke mit einer einzigen Dienstbarkeit für rechtlich zulässig (vgl. den in diesem Heft Seite 41 abgedruckten Beschluß vom 23.11.1989 - 2 Z 55/89 -), aber nur unter der Voraussetzung, daß das bestellte dingliche Recht einen einheitlichen Inhalt an jedem der belasteten Grundstücke hat und daß nicht - wie hier - jedem Eigentümer ein eigenes Bestimmungsrecht für sein Grundstück über dessen Nutzung zusteht.
  • BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 41/80

    Zum Inhalt einer Dienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 72/88
    Der Senat kommt in dem vorliegenden Fall zu dem gleichen Ergebnis (Vgl. BayObLGZ 1980, 2321239 [= MittBayNot 1980, 201]; BayObLG Rpfleger 1981, 352 /353).
  • BayObLG, 17.05.1985 - BReg. 2 Z 35/85

    "Fremdenverkehrsdienstbarkeit"

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 72/88
    1. Für die Praxis ist es wichtig, zu wissen, daß a) für Fremdenverkehrsdienstbarkeiten mit der im Beschluß vom 17.5.1985 ( BayObLGZ 1985, 193 = MittBayNot 1985, 123 m. Anm. Ertl = DNotZ 1986, 228 m. Anm. Ring).
  • BayObLG, 06.04.1982 - BReg. 2 Z 7/82

    Zur Zulässigkeit eines Wohnungsbesetzungsrechts

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 72/88
    Der Senat sieht darin den entscheidenden Unterschied zu der Ausgestaltung der Dienstbarkeiten, die Gegenstand des Beschlusses vom 30.3.1989 waren; dort war den Berechtigten der Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeit und beschränkte persönliche Dienstbarkeit) dem Grundsatz nach ein generelles, nicht an persönliche Unterscheidungsmerkmale gebundendes Besetzungsrecht eingeräumt ( BayObLGZ 1989, 89 /94; ebenso schon der Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit in BayObLGZ 1982, 184 ff.).
  • BGH, 08.01.1975 - VIII ZR 184/73

    Löschung einer Grunddienstbarkeit über ein Wohnungsbesetzungsrecht - Vertragliche

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 72/88
    Es ist vom BGH ( MittBayNot 1975, 75 ) und in …
  • OLG München, 15.07.2019 - 34 Wx 264/17

    Löschung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit wegen inhaltlicher

    Das Bayerische Oberste Landesgericht, das in nachfolgenden weiteren Entscheidungen aus den Jahren 1981 (BayObLG vom 9.4.1981, 2 Z 99/80 = MDR 1981, 758) und 1982 (BayObLG vom 6.4.1982, 2 Z 19/82 = Rpfleger 1982, 273) an dieser Rechtsprechung festgehalten hat (Ertl MittBayNot 1985, 177), hat in einer Entscheidung vom 9.8.1989 (2 Z 72/88 = …
  • VGH Bayern, 13.01.2011 - 2 B 10.269

    Genehmigung eines Außenbereichsvorhaben - Sicherung durch Bestellung von

    Nicht eintragungsfähig ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLG vom 9.8.1989 - Az. BReg 2 Z 72/88 - juris) die Sicherung der ausschließlichen Wohnnutzung durch in einem bestimmten zugeordneten landwirtschaftlichen Betrieb tätige Personen und deren Angehörige.
  • OLG München, 16.07.2019 - 34 Wx 264/17

    Löschung inhaltlich unzulässigen Grunddienstbarkeit von Amts wegen

    Das Bayerische Oberste Landesgericht, das in nachfolgenden weiteren Entscheidungen aus den Jahren 1981 (BayObLG vom 9.4.1981, 2 Z 99/80 = MDR 1981, 758) und 1982 (BayObLG vom 6.4.1982, 2 Z 19/82 = Rpfleger 1982, 273) an dieser Rechtsprechung festgehalten hat (Ertl MittBayNot 1985, 177), hat in einer Entscheidung vom 9.8.1989 (2 Z 72/88 = …
  • LG Ellwangen/Jagst, 26.11.1999 - 1 T 205/99

    Unwirksamkeit der Auflassung vor einem ausländischen Notar

    Die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Unterlassungsdienstbarkeit in der Form eines Wohnungsbesetzungsrechts, mit der öffentliche Interessen verfolgt werden, steht heute nicht mehr in Frage ( BayObLGZ 1982, 184 ; vgl. BayObLGZ 1989, 89, 94 und 347 = DNotZ 1990, 506 ; Haegele/Schöner/Stöber, 11. Aufl., Rn. 1205; Bauer/v. Oefele/ Bayer, GBO, AT III, Rn. 323; KEHE/Herrmann, 5. Aufl., Einl. N, Rn. 54, Demharter, 23. Aufl., Anh. zu § 44 GBO , Rn. 24).
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